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Klinikverbund:

ENTLASSUNG

„Ade“ und alles Gute

Wir freuen uns mit Ihnen, wenn Ihre Gesundheit soweit wieder hergestellt ist, dass Sie unsere Klinik verlassen können.
Leider lässt sich Ihr Entlassungstermin nicht immer vorab festlegen. Der Verlauf einer Erkrankung sowie die Reaktion auf eine Behandlung und Operationen sind für jeden Menschen ganz individuell.   
  
 
In die Rehabilitation. Oder gleich nach Hause.  
Gute Besserung.
  
  
 
Weitere Schritte
  
  
Bitte besprechen Sie mit uns vor Ihrer Entlassung die weiteren Schritte der Behandlung und das, was Sie zu Hause beachten müssen. Müssen Sie über den Krankenhausaufenthalt hinaus Medikamente einnehmen, klären Sie bitte rechtzeitig mit Ihrem Stationsarzt die Ausstellung eines Rezeptes durch Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt ab, da die Ärzte unserer Klinik Ihnen in der Regel kein Rezept ausstellen dürfen. Medikamente, die Sie für den Entlasstag benötigen, können Sie von uns erhalten.   
  
 
Betreuung durch den Hausarzt  
 
Nach der Entlassung sollten Sie auf jeden Fall baldmöglichst Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt aufsuchen. Sie/Er wird von uns über den Verlauf Ihrer Krankenhausbehandlung in einem Arztbrief unterrichtet, den Sie bei Ihrer Entlassung erhalten oder der Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt direkt zugestellt wird.   
  
 
Frühzeitige Entlassung   
  
Wollen Sie ohne ärztliche Einwilligung frühzeitig nach Hause entlassen werden, so geschieht dies auf Ihre eigene Verantwortung und bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Für Personen- oder Sachschäden, die nach einer Entlassung gegen ärztlichen Rat oder während einer Beurlaubung entstehen, übernimmt unsere Klinik keine Haftung.   
  
 
Häusliche Versorgung gesichert?   
  
Klären Sie möglicherweise noch mit unserem Sozialdienst Ihre häusliche Versorgung, wenn diese nicht gesichert scheint. Unser ärztliches Personal und unser Pflegeteam stehen für die Vermittlung einer Beratung jederzeit zur Verfügung.   
  
 
Zuzahlung   
  
Als Eigenbeteiligung sind wir verpflichtet, vom Patienten von Beginn der vollstationären Krankenhausbehandlung an – innerhalb eines Kalenderjahres für höchstens 28 Tage – eine Zuzahlung einzuziehen. Der Zuzahlungsbetrag beträgt zur Zeit 10 Euro je Kalendertag. Dieser Betrag wird vom Krankenhaus an die entsprechende Mitgliedskrankenkasse abgeführt.   
  
Bitte begleichen Sie die Zuzahlung für die Zeit der stationären Krankenhausbehandlung nach Erhalt der Rechnung per Überweisung.   
  
Bitte denken Sie auch an die Rücknahme etwaig hinterlegter Wertgegenstände.   
  
Vielleicht haben Sie nach Ihrem Klinikaufenthalt auch die eine oder andere Anregung für weitere Verbesserungen. Wir sind für jede konstruktive Kritik und Ideen dankbar.
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